Frage:

Gilt das Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz noch?

Antwort:

In Kürze: Nein, das Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz ist überholt.

In 2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) ein eigenes Bußgeldkonzept verabschiedet. Dieses Bußgeldkonzept ist auf der Website der Datenschutzkonferenz einsehbar (→ Bußgeldkonzept) und wurde nach der Verabschiedung durch die deutschen Datenschutzbehörden angewandt. Mit der Annahme der Leitlinien 04/2022 für die Berechnung von Geldbußen durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) im Mai 2023, darf das Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz als überholt betrachtet werden.