Frage:
Was ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)?
Antwort:
Der Europäische Datenschutzausschuss (kurz: EDSA) ist ein nach Art. 68 DSGVO vorgesehenes Gremium. Er setzt sich zusammen aus den Leitern der mitgliedsstaatlichen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (Art. 68 Abs. 3 DSGVO). Bestehen in einem Mitgliedsstaat mehrere Aufsichtsbehörden – wie beispielsweise in Deutschland – dann muss dieser Mitgliedsstaat einen Vertreter festlegen. Deutschland hat in § 17 Abs. 1 S. 1 BDSG den/die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als diesen Vertreter benannt.
Aufgabe des EDSA ist, die einheitliche Anwendung der DSGVO innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Dazu sind in Art. 70 Abs. 1 DSGVO zahlreiche einzelne Aufgaben übertragen. Zu diesen Aufgaben gehört bspw. nach Art. 70 Abs. 1 lit. k auch die „Ausarbeitung von Leitlinien für die Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Anwendung von Maßnahmen nach Artikel 58 Absätze 1, 2 und 3 und die Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 83“.