Frage:

Wie hoch können Bußgelder nach der DSGVO sein?

Antwort:

Die maximale Höhe von Bußgeldern nach der DSGVO ist abhängig von der Art des Verstoßes und dem Umsatz des Unternehmens. Bei Unternehmen mit einem Umsatz von unter 500 Millionen Euro beträgt ein Bußgeld maximal 10 Millionen Euro für Verstöße gegen die in Art. 83 Abs. 4 DSGVO genannten Verstöße (z. B. fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag) und maximal 20 Millionen Euro für die in Art. 83 Abs. 5 und Abs. 6 DSGVO genannten Verstöße (z. B. Missachtung von Betroffenenrechten).