Frage:

Wie werden Bußgelder nach der DSGVO berechnet?

Antwort:

Bußgelder nach der DSGVO werden basierend auf den Leitlinien 02/2022 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) berechnet. Der EDSA ist nach Art. 70 Abs. 1 lit. k DSGVO für die Verabschiedung solcher Leitlinien zuständig. Die Leitlinien für Geldbußen wurden in der Version 2.1 am 24. Mai 2023 angenommen.

Rechtlich sind die Leitlinien für die Aufsichtsbehörden nicht verbindlich. Da der EDSA jedoch das Zusammenarbeitsgremium der nationalen Datenschutzbehörden ist, kommt ihnen faktisch eine große Relevanz zu.