Frage:
Wird für jeden Verstoß gegen die DSGVO ein Bußgeld verhängt?
Antwort:
Nein. In Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 148 zur DSGVO kann die die Aufsichtsbehörde bei geringfügigen Verstößen auch lediglich eine Verwarnung aussprechen. Das wurde seitens der Aufsichtsbehörden in der Art. 29 Datenschutzgruppe im WP 254 rev. 1, S. 9 klargestellt.