Glossar: DSGVO-Bußgelder
In unserem Glossar erklären wir häufig verwendete Begriffe im Kontext von DSGVO-Bußgeldern. Wenn Sie noch nicht wissen, was eine Datenschutzbehörde ist oder was unter einem Verantwortlichen zu verstehen ist, dann finden Sie hier die relevanten Begriffserklärungen aus dem Datenschutzrecht.
AEUV
Aufsichtsbehörde
Die Datenschutzbehörden sind unabhängige Behörden, die die Einhaltung des Datenschutzrechts überwachen. In Deutschland gibt es insgesamt 18 Datenschutzbehörden. Neben dem/der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt es in jedem Bundesland mit Ausnahme von Bayern eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n. In Bayern gibt es zwei separate Behörden.
BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale deutsche Datenschutzgesetz, das die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland ergänzt und konkretisiert. Es nutzt die in der DSGVO vorgesehenen Öffnungsklauseln, um spezifische Regelungen für den nationalen Bereich, beispielsweise für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen des Bundes oder im Beschäftigungskontext, festzulegen.
Der Text des BDSG kann bei der Bundesregierung abgerufen werden.
Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz ist ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie will die einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland fördern. → FAQ Datenschutzkonferenz.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten EU-weit einheitlich regelt und die Rechte von Einzelpersonen bezüglich ihrer Daten stärkt. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, das heißt ohne dass es nationaler Umsetzungsgesetze bedarf, und hat als europäisches Recht Vorrang vor entgegenstehenden nationalen Gesetzen.
Der amtliche Titel lautet „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“. Der amtliche Text der DSGVO ist bei der Europäischen Union einsehbar.
EDSA
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist ein in Art. 68 DSGVO vorgesehenes Gremium, das die einheitliche Anwendung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten fördern soll. → FAQ EDSA
Verantwortlicher
Verantwortlicher ist, wer über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Das können auch mehrere gemeinsam sein, die dann gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO sind.
Gemeinsam Verantwortliche müssen insbesondere eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung abschließen, in der sie regeln, wer für welche datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich ist. Gemeinsam Verantwortliche haften Betroffenen gegenüber nach Art. 82 Abs. 2 DSGVO als Gesamtschuldner. Das heißt, gegenüber den Betroffenen sind sie auch für Verstöße des jeweils anderen Verantwortlichen haftbar. Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der gemeinsamen Verantwortung weit aus, es ist nicht erforderlich, dass die Beteiligten gleichwertige Beiträge zur Verarbeitung leisten.
Von Experten entwickelt
Der Bußgeld-Rechner wurden von Fabian Müller, M. Iur. entwickelt.
Über 3 Jahre Erfahrung im Datenschutzrecht.