Begriff:
Verantwortlicher
Erklärung:
Verantwortlicher ist, wer über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Das können auch mehrere gemeinsam sein, die dann gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO sind.
Gemeinsam Verantwortliche müssen insbesondere eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung abschließen, in der sie regeln, wer für welche datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich ist. Gemeinsam Verantwortliche haften Betroffenen gegenüber nach Art. 82 Abs. 2 DSGVO als Gesamtschuldner. Das heißt, gegenüber den Betroffenen sind sie auch für Verstöße des jeweils anderen Verantwortlichen haftbar. Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der gemeinsamen Verantwortung weit aus, es ist nicht erforderlich, dass die Beteiligten gleichwertige Beiträge zur Verarbeitung leisten.